Der Verbandsspielausschuss des Hessischen Fußball-Verbandes hat sich in seiner letzten Sitzung erneut mit den Verfahrensweisen bei schlechter Witterung beschäftigt. Demnach können die Schiedsrichter eine Absetzungsmail als bindend betrachten. Sollte keine E-Mail eingehen, wird den Schiedsrichtern in den Monaten Oktober bis März empfohlen, ab 11 Uhr den Klassenleiter zu kontaktieren. Sollte es zum Spielausfall nach 11 Uhr kommen, ist es Aufgabe der Klassenleiter, die Unparteiischen zu informieren. „Der Verbandsschiedsrichterausschuss trägt diese Empfehlungen mit. Sie schaffen bei den Schiedsrichtern Klarheit und verhindern möglicherweise unnötige Anreisen“, teilte Verbandsschiedsrichterobmann Gerd Schugard (Dipperz) mit.