>> Der Verbandsschiedsrichterausschuss des Hessischen Fußball-Verbandes hat seine Schiedsrichter darauf hingewiesen, wie mit Sonderberichten beim elektronischen Spielbericht umzugehen ist. Dazu hat das Gremium auch eine Vorlage für den Sonderbericht publiziert, die künftig von allen Unparteiischen genutzt werden soll – auf unserer Service-Seite für Schiedsrichter gibt es das Dokument zum Download.
„Durch die Anwendung des elektronischen Spielberichtes gibt es leider immer wieder Schwierigkeiten bei „Roten Karten“ und Meldungen von Trainern, die vom Platz gestellt wurden. Die Klassenleiter / Einzelrichter benötigen eine korrekt ausgefüllte Meldung. Folgende Vorgehensweise ist deshalb bindend einzuhalten:
Bei Feldverweisen für Spieler / Ersatzspieler ist für die Klassenleiter immer ein Sonderbericht anzufertigen. Dieser Sonderbericht besteht in einer Anlage an den elektronischen Spielbericht und enthält eine detaillierte Schilderung des Sachverhaltes. Damit die formellen Daten vollständig sind, stellt der VSA ein Formular zur Verfügung.
Bei Innenraumverweisen für Trainer / Betreuer, Spielabbruch usw. ist ebenfalls ein Sonderbericht in Form einer Anlage an den Spielbericht zu verwenden. Auch hier kann dieses Formular genutzt werden. Zwingend erforderlich ist dann aber ein Eintrag in die Rubrik „sonstige Vorkommnisse“, wie der Satz „siehe Sonderbericht“ – mehr aber bitte nicht.
Wichtig: Auf gar keinen Fall dürfen Feldverweise für Spieler und Innenraumverweise für Offizielle in dieser Rubrik beschrieben werden. Sie müssen immer mit einem Sonderbericht als Anhang zum elektronischen Spielbericht erfolgen.Dies ist umso wichtiger, da die Vereine die Rubrik „sonstige Vorkommnisse“ einsehen können, eine Anlage als Sonderbericht allerdings nicht.
In der Rubrik „sonstige Vorkommnisse“ sind nur Informationen anzugeben, die nichts mit Feldverweisen oder Innenraumverweisen zu tun haben und einen Verwaltungsakt darstellen (Anmerkungen zu Passkontrolle, Spielbericht, Spielberechtigung, Platzaufbau usw.).“